Mobilitätspaket II: Neue Parkordnung ab Januar 2027

Astrid Henning 1

Mit dem Mobilitätspaket II stellt die Gemeinde Kelmis die Parkordnung für die Jahre 2027 bis einschließlich 2031 neu auf. Die Entscheidung des Gemeinderates basiert auf einer umfassenden Analyse der Parksituation, zahlreichen Bürgerhinweisen sowie einer Umfrage bei der lokalen Geschäftswelt. Der neue Rahmen soll die Parkplatzrotation verbessern, die Kontrolle vereinfachen und die Nutzung des begrenzten Parkraums im Ortskern gerechter gestalten.

 

Hintergrund: Mobilitätspakete I und II

Zu den erklärten Vorhaben der Kelmiser Gemeindemehrheit gehören Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindeinternen Mobilität. Im bereits umgesetzten Mobilitätspaket I ging es darum, erste konkrete Verbesserungen herbeizuführen: diverse Geschwindigkeitsbegrenzungen und Begegnungszonen, Parkregelungen, Sicherungen gefährlicher Abschnitte, Fahrradwege und Fußgängerverkehr. Vor allem Sicherheitsaspekte waren hierbei prioritär.

Das Mobilitätspaket II behandelt seinerseits die Parkordnung im Kelmiser Ortszentrums. Die neue Parkordnung verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Klare, verständliche und einheitliche Regeln, die für alle gut nachvollziehbar sind.
  • Mehr Rotation und bessere Verfügbarkeit der Parkplätze im Ortskern.
  • Entlastung von Berufsgruppen, die regelmäßig im Gemeindegebiet unterwegs sind.

 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Einführung zusätzlicher 30‑Minuten‑Zonen

Klar abgegrenzte Kurzparkzonen mit maximal 30 Minuten Parkdauer werden in besonders stark frequentierten Bereichen eingesetzt:

  • Albertstraße 6 und 38
  • Lütticher Straße 199–209
  • Thimstraße 5 sowie 43–45
  • Untere Kirchstraße 10 (gegenüber Apotheke)
  • Kirchplatz 1

Diese Kurzzeitbereiche sollen die schnelle Erreichbarkeit von Geschäften und Dienstleistungen sichern.

 

2. Bestätigung und Vereinheitlichung der 60‑Minuten‑Zonen

Die bestehenden 60‑Minuten‑Zonen bleiben bestehen, werden aber klarer definiert und vollständig ausgeschildert. Dazu gehören u. a.:

  • Kirchplatz
  • Parkplätze am Pastorat
  • Poststraße (neben Polizeikommissariat)
  • Albertstraße (kompletter Parkplatz und komplette Straße)
  • Kapellstraße
  • Lütticher Straße ab Maxstraße
  • Thimstraße
  • Kirchstraße

Damit wird die Parkdauer im gesamten Zentrum einheitlich auf 30 oder 60 Minuten festgelegt.

 

3. Regeln für Parkscheiben

Nur analoge Parkscheiben nach europäischem Modell sind erlaubt.
Elektronische Parkscheiben bleiben gemäß belgischem Recht ausdrücklich verboten.
Die Verpflichtung gilt Mo–Fr 09–12 Uhr & 14–18 Uhr, Sa 09–16 Uhr.
Nach Ablauf der kostenlosen Parkzeit muss das Fahrzeug fortbewegt werden.

 

4. Parksteuer bleibt bestehen – 30 € pro Tag

Wer die Regeln der blauen Zone nicht einhält, zahlt weiterhin 30 € pro Tag, zahlbar innerhalb von sieben Tagen.

 

5. Dauerparkkarten für bestimmte Berufsgruppen

Dauerparkkarten können gezielt durch gewisse Berufsgruppen erworben werden, die beruflich regelmäßig im Zentrum unterwegs sind:

  • Ärzte
  • Heimpflegedienste
  • Handwerker
  • Öffentliche Gesundheitsdienste

Preise der Dauerparkkarten:

  • Woche: 10 €
  • Monat: 35 €
  • Drei Monate: 100 €
  • Jahr: 390 €