Verwaltungsreform: Einführung einer Home-Office-Regelung

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Die Gemeinde Kelmis soll ihre Arbeitsordnung modernisieren und künftig Home-Office ermöglichen. Hierzu hat der Gemeinderat am 23. Juni 2026 den Startschuss gegeben. Die Maßnahme ist Teil einer schrittweisen Verwaltungsreform der Mehrheit und soll die Gemeinde als attraktive und familienfreundliche Arbeitgeberin stärken.

Studien zeigen, dass Home-Office bei klaren Rahmenbedingungen erfolgreich funktioniert – auch in öffentlichen Verwaltungen. Im Mittelpunkt steht dabei eine moderne Vertrauenskultur: Entscheidend sind die Arbeitsergebnisse und die Qualität der Leistungen, nicht die reine Anwesenheit im Büro.

Die neue Regelung wird zunächst für ein Jahr erprobt. Anschließend erfolgt eine Auswertung der Erfahrungen, um das Modell gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Mit diesem Schritt setzt die Gemeinde Kelmis auf moderne Arbeitsformen, mehr Flexibilität und eine zeitgemäße Verwaltungskultur.

 

Verwaltungsreform

Erklärtes Ziel ist die schrittweise Umsetzung einer ganzheitlichen Verwaltungsreform bis 2030. Die Reform zielt darauf ab, Arbeitsabläufe zeitgemäß zu verbessern und die Gemeinde als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.

Zu den Maßnahmen der Verwaltungsreform gehören:

  • Einführung einer nachhaltigen Personalplanung (verbindlicher langfristiger Stellenplan)
  • Aufwertung der Stelle des Bauhofleiters (Einführung einer leistungsorientierten Laufbahnentwicklung)
  • Einführung einer Home-Office-Regelung
  • Einführung einer aktiven Abwesenheitspolitik

 

Rede des Bürgermeisters

 

Kolleginnen und Kollegen,

 

Studien belegen, dass Home-Office funktioniert, wenn es gut und effizient verankert ist.

Dies gilt auch für öffentliche Behörden wie die Gemeinde Kelmis.

 

Die Einführung der Möglichkeit des Home-Office ist daher keine spontane Laune, sondern eine gut überlegte, strategische Entscheidung zur Aufwertung der Gemeindeverwaltung.

Eine Entscheidung, die wir dem Gemeinderat im Rahmen unserer langfristigen Verwaltungsreform als Beschlussvorschlag vorlegen.

 

Home-Office fördert nachweislich die Arbeitgeberattraktivität, die Mitarbeiterbindung

und eine positive Unternehmenskultur

 

Mit der Einführung von Homeoffice möchte die Gemeinde moderne und flexible Arbeitsbedingungen schaffen

und sich zugleich als attraktive und familienfreundliche Arbeitgeberin positionieren.

 

Dabei handelt es sich nicht um eine Einzelfalllösung oder eine kurzfristige Maßnahme,

sondern um eine strategische Entscheidung,

die sowohl die Mitarbeiterbindung als auch die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur fördern soll.

 

Im Mittelpunkt steht eine Vertrauenskultur,

bei der nicht die reine Anwesenheit am Arbeitsplatz,

sondern die Qualität der geleisteten Arbeit und die erreichten Ergebnisse bewertet werden.

 

Gleichzeitig werden die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden

und die Führungsverantwortung der Dienstleiter gestärkt.

Das Homeoffice soll künftig in zwei Formen genutzt werden können:

Als regelmäßiges, strukturelles Homeoffice

oder als punktuelle Lösung für einzelne Arbeitstage bei besonderem Bedarf.

 

Grundvoraussetzung ist natürlich,

dass die Tätigkeit mit der Arbeit von zu Hause aus vereinbar ist

und dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Zudem müssen die Mitarbeitenden seit mindestens sechs Monaten im Dienst sein,

selbstständig arbeiten können

und während der Arbeitszeit erreichbar bleiben.

 

Auch die technischen Voraussetzungen,

wie ein geeigneter Arbeitsplatz, eine stabile Internetverbindung

und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen,

müssen gewährleistet sein.

 

Für das strukturelle Homeoffice ist ein schriftlicher Antrag erforderlich,

der mindestens einen Monat im Voraus eingereicht wird.

Die Genehmigung erfolgt durch die Generaldirektorin

und wird in einer ergänzenden Vereinbarung zum Arbeitsvertrag festgehalten.

Die maximale Dauer beträgt ein Jahr

und wird anschließend evaluiert.

 

Punktuelles Homeoffice kann bei Bedarf beantragt werden.

Auch in diesem Fall bedarf es der Zustimmung des Dienstleiters

und der Generaldirektorin.

Für jeden Homeoffice-Tag werden die Arbeitsaufgaben im Vorfeld klar abgestimmt.

 

 

Ein besonderer Stellenwert bei der Einführung von HO kommt dem Datenschutz zu.

Dienstliche Unterlagen und Daten müssen natürlich auch außerhalb der Gemeindeverwaltung sicher behandelt werden.

Dies wird klar geregelt.

 

Dazu gehören unter anderem die Sperrung von Geräten bei Abwesenheit,

die Nutzung gesicherter Verbindungen,

der Verzicht auf private Clouds oder Geräte

sowie die sichere Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen.

 

Nach einer einjährigen Testphase werden wir die neue HO-Regelung evaluieren,

um die Erfahrungen auszuwerten

und die Regelung gegebenenfalls weiterzuentwickeln.